Gesellschaft, Politik, Sachbuch

Alternativer Verfassungsschutzbericht 2013 vorgestellt

Die Humanistische Union hat in Berlin gemeinsam mit sieben weiteren Organisationen ihren diesjährigen »Grundrechte-Report« vorgestellt. In insgesamt 43 Beiträgen nehmen die Bürgerrechtsorganisationen Stellung zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.

Der Schwerpunkt der diesjährigen Ausgabe liegt erwartungsgemäß bei der Gefährdung elementarer Grundrechte durch den Rechtsextremismus und das ungenügende Engagement dagegen. Anlass für diesen Fokus bietet das Versagen der bundesdeutschen Sicherheits- und Geheimdienste im Zuge des rechtsextremistischen Terrors durch den so genannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). So weist die Journalistin Heike Kleffner in ihrem Beitrag darauf hin, dass sich trotz der hohen Aufmerksamkeit durch den NSU-Skandal »nichts geändert hat an dem unerträglichen Zustand, dass wir täglich bis zu drei rechte Gewalttaten in Deutschland haben

Der Fachanwalt Sönke Hilbrans erinnert anlässlich der so genannten Rechtsextremismus-Datei an die Antiterror-Datei und sieht auch hier das verfassungsgemäße Trennungsgebot unterlaufen. Der Journalist Heiner Busch sieht im NSU-Skandal mehr als nur einen »Betriebsunfall« der Geheimdienste und fordert gar ihre Abschaffung. Entsprechend schreiben die Herausgeber in ihrem Vorwort, dass die Verfassungsschutzberichte das Papier nicht wert seien, auf dem sie stehen und der Grundrechtereport der einzige und letzte echte Verfassungsschutzbericht sei.

Cover Grundrechte-Report
T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, U. Engelfried und F. Behrens (Hrsg.): Grundrechte-Report 2013. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Fischer Verlag 2013. 240 Seiten. 10,99 Euro. Hier bestellen

Im Grundrechte-Report 2013 geht es darüber hinaus um aktuelle Fragen wie die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Blockupy-Aktionen im Frühjahr 2012 – ein Thema, das durch den massiven Polizeieinsatz in Frankfurt am Wochenende noch einmal an Aktualität gewonnen hat. Daneben werden viele migrations- bzw. flüchtlingsrelevante Fragen aufgegriffen, etwa die nach einem menschenwürdigen Existenzminimum für Asylsuchende (nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer entschieden hat, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist), die des Racial Profiling durch deutsche Polizisten sowie die des Schutzes der Familie vor dem Hintergrund der niedersächsischen Abschiebungspolitik.

Der langjährige Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Tillmann Müller-Heidelberg, attestiert vor dem Hintergrund der zunehmenden Streikbereitschaft kirchlicher Angestellter und der gerichtlichen Entscheidungen in 2012 der »festen Burg« des kirchlichen Sonderarbeitsrechts zwar, dass die mauern bröckeln würden, das grundsätzliche Bollwerk dieses gesonderten Rechtsgebäudes aber stehe noch, schreibt er. »Das Bundesarbeitsgericht hat leider nicht gewagt, sich auf den klaren Wortlaut unserer Verfassung zu berufen« und stattdessen den Sonderweg des kirchlichen Arbeitsrechtes gestärkt. »Die grundsätzliche Forderung, dass auch für die 1,3 Mio. Beschäftigten im kirchlichen Dienst die allgemeinen Gesetze zu gelten haben, harrt noch seiner Erfüllung«, sagte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, bei der Vorstellung des Berichts.

Der Grundrechtereport wird herausgegeben von der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, dem republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung.